Die Ermittlungen kulminierten in der zeitgleichen Verhaftung der Beschuldigten 1 und 2 am 1. September 2020 und deren Inhaftierung (beim Beschuldigten 1 auch teilweise mit vorzeitigem Strafvollzug) über eine Zeitspanne von rund 16 Monaten (Beschuldigter 1) bzw. 12 Monaten (Beschuldigter 2). Gestützt auf die Strafuntersuchung wurden gemäss Anklageschrift (pag. 3405 ff.) dem Beschuldigten 1 einfache und qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121;