unterwegs war und mit diesem über Drogen diskutierte. Aufgrund dessen wurden die Ermittlungen ab März 2020 auf A.________ ausgedehnt (Aktion «FLAK»). Im Zuge dieser Ermittlungen tauchte der Beschuldigte 2, D.________ (genannt «BL.________ (Rufname von D.)»), auf, welcher häufig mit A.________ unterwegs war und ebenfalls gewisse Aufgaben im Drogenhandel wahrzunehmen schien. Insbesondere konnten auch Kontakte zwischen den beiden Beschuldigten und den Drogenlieferanten W.________ (genannt «BM.________ (Rufname von W.)»), BN.________ (genannt «BO.________ (Rufname von BN.)») und X.________ festgestellte werden (pag. 386 ff., pag. 3761).