5. Anstaltentreffen zum Erwerb einer unbestimmten Menge Marihuana im Wert von CHF 2'500.00 von D.________ Naser am 10.08.2020 (Ziff. B.1.10. AKS); und verurteilt wurde 1. zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. Die Untersuchungshaft von 350 Tagen (01.09.2020 – 16.08.2021) wird im Umfang von 350 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 16 3. Zu den anteilsmässigen vorinstanzlichen Verfahrenskosten.