15 IV. Von einer obligatorischen Landesverweisung sei abzusehen. V. Die erforderlichen Verfügungen seien von Amtes wegen zu treffen. Fürsprecher F.________ stellte namens des Beschuldigten 2 anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 5. Februar 2024 folgende Anträge (pag. 4115 f., Hervorhebungen im Original): I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 21. Juni 2022 insofern in Rechtskraft erwachsen ist