1. zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft und mit vorzeitigem Strafvollzug vom 1. September 2019 bis 5. Januar 2022 (492 Tage) sowie unter Gewährung des teilbedingten Vollzugs für eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten mit einer Probezeit von 2 Jahren; 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 500.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs mit einer Probezeit von 2 Jahren; 3. zu einer Busse von CHF 200.00; 4. zur Bezahlung der Hälfte der auf Herrn A.________ entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten.