unter Ausscheidung von 50 % der erstinstanzlichen Verfahrenskosten und dereren Auferlegung mit den vollen oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung im Umfang der halben Kostennote der Verteidigung vor erster und im Umfang der vollen Kostennote vor oberer Instanz. III. Herr A.________ sei gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: