3. der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren, einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 und zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten; 4. der Bemessung der amtlichen Entschädigung durch Fürsprecher E.________ (01.09.2020– 19.10.2020); 5. der weiteren Verfügungen betreffend Einziehung gemäss Ziff. D.4., D.5., D.8. sowie der Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten (Ziff. D.11., D.12.). II.