Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner-Jura Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 21. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich mengen- und gewerbsmässig gemeinsam mit A.________; 2. der Schuldsprüche wegen mengen- und gewerbsmässig qualifizierter Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie wegen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Konsum);