Die Untersuchungshaft von 302 Tagen (01.09.2020–29.06.2021) sowie der vorzeitige Strafvollzug von 190 Tagen (30.06.2021–05.01.2022) werden im Umfang von 492 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00; 3. zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00; 4. zu einer Landesverweisung von 8 Jahren (inkl. SIS-Ausschreibung); 5. zur Bezahlung der anteilsmässigen erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. einer angemessenen Gebühr gemäss Art. 21 VKD). B. D.________ I.