4. Anträge der Parteien Die Generalstaatsanwaltschaft stellte in der Berufungsverhandlung vom 5. Februar 2024 folgende Anträge (pag. 4106 ff.; Hervorhebungen im Original): A. A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 21. Juni 2022 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Freisprüche