Die Generalstaatsanwaltschaft und der Beschuldigte 2 teilten mit Eingabe vom 8. Februar 2023 (pag. 3999) bzw. 20. Februar 2023 (pag. 4000) mit, dass kein Nichteintreten auf die Anschlussberufung des Beschuldigten 1 beantragt werde. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand vom 5.–7. Februar 2024 statt (pag. 4066 ff.).