A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt Dr. AF.________ die Differenz von CHF 421.50 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Fürsprecher AG.________ (07.09.2020 bis 29.11.2021) wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, vom 09.12.2021 wie folgt bestimmt: [Honorartabelle]