3. Verschaffen einer unbekannten Menge Marihuana an X.________ und BU.________, angeblich begangen im Frühsommer 2020 in BI.________ (Ortschaft) (Ziff. B.1.8. AKS); ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. IV. D.________ wird schuldig erklärt: