1. Zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren. 4 Die Untersuchungshaft von 302 Tagen (01.09.2020 – 29.06.2021) sowie der vorzeitige Strafvollzug von 190 Tagen (30.06.2021 – 05.01.2022) werden im Umfang von 492 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 600.00. 3. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt.