_ habe ihm trotz Zusicherung keine anfechtbare Verfügung erlassen. Schliesslich beanstandet er, vor wenigen Wochen sei ein Insasse sanktioniert worden, obwohl es keine Zeugen gegeben habe – «die Unfähigkeit» gewisser Mitarbeitenden der JVA C.________ sei unverständlich –, was ebenfalls keine Kritik am angefochtenen Entscheid darstellt (zum Ganzen pag.