Erfüllt die Parteieingabe die grundlegenden Anforderungen an die Form oder den Inhalt nicht, fehlt es an einer Prozess- bzw. Eintretensvoraussetzung und die Behörde tritt darauf nicht ein (DAUM, a.a.O., N 26 zu Art. 32 VRPG und N 43 zu Art. 20a VRPG). 12.2 Die Laienbeschwerde des Beschwerdeführers enthält zwar Anträge und eine Begründung. In dieser setzt sich der Beschwerdeführer jedoch nicht ansatzweise mit dem angefochtenen Entscheid der SID auseinander und legt – obwohl dies auch von Laien erwartet werden kann – nicht dar, inwiefern und weshalb er dem angefochtenen Entscheid nicht zustimmen kann.