2 6. Mit Schreiben vom 5. Januar 2023 beantragte die SID mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit mangels rechtsgenüglicher Begründung überhaupt darauf eingetreten werden könne. Zum Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege enthielt sich die SID eines förmlichen Antrags (zum Ganzen pag. 15 ff.).