Januar 2021 seien aufzuheben. 2. Der Beschuldigte sei zu verurteilen wegen a. dem Verkauf von mindestens 1'962 g Heroingemisch, ausmachend bei einem Reinheitsgrad von 23 % 451.26 g pures Heroin (Ziff. 1.1 der Anklageschrift), und b. der Geldwäscherei in der Höhe von CHF 3'600.00 (Ziffer 3.1 der Anklageschrift). 3. Er sei zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten zu verurteilen, unter Anrechnung der Untersuchungshaft von 198 Tagen und der seit 14. Januar 2022 vollzogenen Freiheitsstrafe. 4. Es sei dem Beschuldigten der bedingte Strafvollzug zu