Schriftlich zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt C.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Strafkläger, a.v.d. Rechtsanwalt E.________ - Rechtsanwalt B.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; Dispositiv und Begründung, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Amt für Bevölkerungsdienste (ABEV), Migrationsdienst des Kantons Bern (Dispositiv vorab zur Information, Urteil mit Begründung nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfristfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)