2. Es wird festgestellt, dass die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ im oberinstanzlichen Verfahren bis zur Sistierung des Mandats bereits mit Beschluss vom 18. März 2022 festgesetzt wurde. A.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 722.35 im Umfang von 2/3, ausmachend CHF 481.55, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar von insgesamt CHF 161.55 im Umfang von 2/3, ausmachend CHF 107.70, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art.