Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.________ für seine Aufwendungen für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren somit mit CHF 6'418.90 (inkl. Auslagen und MWSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das erstinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 6'418.90 im Umfang von zwei Dritteln, ausmachend CHF 4'279.25, zurückzuzahlen und Rechtsanwalt B.___