machte für die Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren mit Honorarnote vom 11. August 2021 (pag. 568 ff.) einen Aufwand von insgesamt 31 Stunden sowie Auslagen in der Höhe von CHF 260.00 geltend, wobei für die Dauer der erstinstanzlichen Verhandlung sechs Stunden veranschlagt wurden. Diese dauerte indes nur 3,5 Stunden und wurde von der Vorinstanz entsprechend um 2,5 Stunden gekürzt. Im Übrigen gibt die Honorarnote zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt B.__