Die Kammer erachtet für den Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung eine Auferlegung der Verfahrenskosten im Umfang von zwei Drittel an den Beschuldigten, ausmachend CHF 3'000.00, als angemessen. Die restlichen Verfahrenskosten, ausmachend CHF 1'500.00, trägt zufolge Freispruchs sowie Verzichts auf die Landesverweisung der Kanton Bern.