Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt CHF 18'254.00. Sie setzen sich zusammen aus Gebühren im Umfang von CHF 14'200.00 (Untersuchungskosten, Kosten des Auftritts der Staatsanwaltschaft sowie Kosten des erstinstanzlichen Gerichts) und Auslagen in der Höhe von CHF 4'054.00 (Kosten der Staatsanwaltschaft). Der Beschuldigte wurde von der Anschuldigung des Raufhandels freigesprochen und von einer Landesverweisung wurde abgesehen. Damit gilt er als teilweise obsiegend.