Nach einer dreimalig missglückten Abschlussprüfung und verschiedenen Temporäreinsätzen (pag. 765) gelang es dem Beschuldigten, in der Arbeitswelt Fuss zu fassen und sich zusätzlich weiterzubilden. Sein Integrationsgrad in der Schweiz ist sodann als hoch zu bezeichnen, dies nicht nur in wirtschaftlicher, sondern auch in sozialer Hinsicht. Nebst seinen Eltern sowie seinem Bruder hat der Beschuldigte in der Schweiz auch seine achtjährige Tochter und eine Verlobte, die Schweizerin ist. Mit beiden verbringt er seine freie Zeit (pag. 766). Der Beschuldigte spricht fliessend Berndeutsch, was