Damit sind die vorhandenen Schulden des Beschuldigten insgesamt etwas zu relativieren und es wird ersichtlich, dass er sich ernsthaft um seine finanziellen Angelegenheiten bemüht. Schliesslich ist festzuhalten, dass der Beschuldigte aktuell über keine gesundheitlichen Beschwerden verfügt, die ihn aus dem Arbeitsmarkt herausreissen würden (pag. 766). Beim Beschuldigten ist seit dem Vorfall vom 7. April 2018 in der K.________ (Lokal) insgesamt eine positive Entwicklung auszumachen, was auch seitens der Generalstaatsanwaltschaft anerkannt wurde (pag. 815). Nach einer dreimalig missglückten Abschlussprüfung und verschiedenen Temporäreinsätzen (pag.