Auch bei den Steuerschulden in der Höhe von CHF 12'000.00 ist zu differenzieren: Einerseits handelt es sich dabei um Schulden aus nicht bezahlten Steuern aus dem vergangenen Jahr, welche der Beschuldigte monatlich zu CHF 650.00 zurückbezahlt (pag. 793 Z. 27 f.). Andererseits wurde bereits ein Betrag von CHF 6'000.00 an provisorischen Steuern für das aktuelle Jahr, für welches die definitive Schlussabrechnung erst noch kommen wird, einberechnet. Damit sind die vorhandenen Schulden des Beschuldigten insgesamt etwas zu relativieren und es wird ersichtlich, dass er sich ernsthaft um seine finanziellen Angelegenheiten bemüht.