Weder musste er bis dato vom Sozialdienst unterstützt werden, noch sind über ihn offene Betreibungen verzeichnet (vgl. pag. 768). Zwar hat der Beschuldigte gewisse Schulden (Leasing von CHF 5'400.00, Kredit von rund CHF 9'750.00 sowie Steuerschulden von rund CHF 12'000.00). Zu berücksichtigen ist dabei jedoch, dass der Beschuldigte den Kredit offenbar aufnahm, um das ________ (Ausbildung) sowie die zusätzlichen Schulungen dazu absolvieren zu können. Auch bei den Steuerschulden in der Höhe von CHF 12'000.00 ist zu differenzieren: