In finanzieller Hinsicht ist der Beschuldigte darum bemüht, seinen Pflichten als Elternteil gegenüber seiner Tochter nachzukommen. Gemäss Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung beläuft sich der Unterhaltsbeitrag aktuell noch auf CHF 1'200.00, ab nächstem Jahr betrage dieser dann CHF 1'400.00. Seit Januar sei er zudem dran, rückwirkend noch Alimente zu bezahlen (pag. 793 Z. 17 ff.). Generell kann der Beschuldigte in finanzieller Hinsicht als integriert bezeichnet werden: Weder musste er bis dato vom Sozialdienst unterstützt werden, noch sind über ihn offene Betreibungen verzeichnet (vgl. pag.