22.2 Prüfung in concreto Der Beschuldigte wird unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung von Körperverletzungsdelikten ist gross, zumal dadurch das Rechtsgut der körperlichen Integrität verletzt wird und dieses als besonders schützenswert gilt. An die Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls sind demnach keine hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BGE 145 IV 364 E. 3.5.2; Urteile des Bundesgerichts 6B_75/2020 vom 19. Januar 2021 E. 2.5.1; 6B_736/2019 vom 3. April 2020 E. 1.1.3;