Er habe jedoch mehrmals das hochrangige Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit verletzt und im Rahmen der versuchten schweren Körperverletzung ein rücksichtsloses und brutales Verhalten an den Tag gelegt. Aufgrund der gesteigerten Gewaltanwendung sowie der erneuten Delinquenz während laufenden Strafverfahrens sei dennoch von einer gewissen Rückfallgefahr auszugehen