Der Beschuldigte ist ledig und wohnt zusammen mit einem Kollegen in einer Wohngemeinschaft. Er hat eine 7-jährige Tochter (geb. 2014), welche bei ihrer Mutter in N.________ lebt und hauptsächlich von ihr betreut wird. Im Rahmen des eingeräumten Besuchsrechts verbringt die Tochter jedes zweite Wochenende bei ihrem Vater. Zudem zahlt der Beschuldigte monatliche Unterhaltsbeiträge in Höhe von CHF 500.00 und übernimmt kleinere Auslagen wie Schulmaterial etc. (pag. 90 Z. 251 ff., pag. 240 Z. 171 ff., 198 f., pag. 540 Z. 32 ff., pag. 556 f.). Anlässlich der Hauptverhandlung gab der Beschuldig-