Entsprechend hat er einen Grossteil der Kindheit und Jugendzeit in Spanien verbracht und verfügt über gute Spanischkenntnisse (pag. 322). Weiter hat der Beschuldigte Verwandte (Grosseltern, Onkel, Cousins) und gute Freunde, welche nach wie vor in Spanien leben und welche er regelmässig besucht (pag. 90 Z. 272 ff., pag. 240 Z. 166). Auch besitzt er in Spanien ein Rallye Auto und seine Eltern eine Wohnung (pag. 91 Z. 277 ff.). Auf Frage gab der Beschuldigte sodann zu Protokoll, dass er sich sowohl in der Schweiz als auch in Spanien zu Hause fühle (pag. 239 Z. 160 ff.).