34 Abs. 2 StGB). Gemäss Aussagen an der oberinstanzlichen Verhandlung sowie gestützt auf den oberinstanzlich eingeholten Leumundsbericht verdient der Beschuldigte monatlich brutto CHF 5'000.00 (pag. 795 Z. 13 f.). Unter Berücksichtigung eines Abzugs von rund 12%, ausmachend CHF 600.00, beläuft sich der aktuelle Nettolohn auf rund CHF 4'400.00. Da der Beschuldigte seit Oktober 2022 wieder bei seinen Eltern wohnt (pag. 792 Z. 19) und ein eher tiefes Einkommen aufweist, sind vom monatlichen Nettolohn von CHF 4'400.00 20% in Abzug zu bringen.