52 17.2 Täterkomponenten und Prüfung der Verletzung des Beschleunigungsgebots Hinsichtlich der Täterkomponenten kann grundsätzlich auf die Ausführungen unter Ziff. 16.5 hiervor verwiesen werden. Ein Rabatt zufolge Geständnis und Reue ist an dieser Stelle jedoch nicht zu gewähren. Der Beschuldigte legte in Bezug auf die Sachbeschädigung kein Geständnis ab, zumal er gar nicht wusste, dass er die Brille des Strafklägers beschädigt hatte. Die Täterkomponenten wirken sich somit neutral auf die Geldstrafe aus.