Erst zwei Jahre später, mithin 2020, erfolgten zu Letzterem noch weitere Einvernahmen. Damit stand das Verfahren im Jahr 2019 fast gänzlich still. Zufolge Verletzung des Beschleunigungsgebots erachtet die Kammer eine Reduktion der Strafe, nämlich im Umfang von 26 Monaten um zwei auf 24 Monate, als notwendig. 16.7 Konkretes Strafmass Gestützt auf die vorangegangenen Erwägungen resultiert für die versuchte schwere Körperverletzung im Ergebnis eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten. 16.8 Vollzug der Freiheitsstrafe