Das Beweisergebnis hat ergeben, dass X.________ ausserhalb der AA.________(Lokal) vom Beschuldigten sowie W.________ angegangen wurde, wobei der Beschuldigte X.________ in den Schwitzkasten nahm. W.________ (und gegebenenfalls auch der Beschuldigte) traktierte X.________ sodann mit Faustschlägen auf den Kopf. Anschliessend griff Y.________ ein und wurde daraufhin