46 brauchs- oder Nutzniessungsrecht besteht, beschädigt, zerstört oder unbrauchbar macht. 12.2 Subsumtion Indem der Beschuldigte den Strafkläger zu Boden rang, anschliessend mehrmals mit dem rechten Fuss gegen dessen Brust-/Kopfbereich einwirkte und durch diese Handlungen ein Glas sowie ein Bügel der Brille des Strafklägers kaputtgingen, erfüllt der Beschuldigte den objektiven Tatbestand der Sachbeschädigung.