43 3. September 2020 entnehmen lässt. Weiter litt X.________ nach dem Vorfall an Kopfschmerzen, wie seine eigenen Aussagen sowie die Aussagen gegenüber AC.________ zeigen. Aufgrund der glaubhaften Aussagen von X.________ geht die Kammer sodann davon aus, dass er nach dem Vorfall auch noch Nasenschmerzen, Nackenschmerzen und eine blaue Wange bzw. eine Prellung an der Wange hatte. AC.________ sprach ebenfalls davon, dass X.________ ihm noch eine Woche nach dem Vorfall von Schmerzen am Oberkörper berichtet habe.