und gestützt auf die Aussagen von AC.________, wonach X.________ vor dem Eingreifen von Y.________ von zwei bis drei Personen angegriffen worden sei, hat als erstellt zu gelten, dass dies zeitlich vor dem Eingreifen von Y.________ war, auch wenn dieser nichts dergleichen erwähnte. Dass X.________ selber jemanden geschlagen hätte, lässt sich aus den vorhandenen Aussagen nicht abschliessend klären. Auf die widersprüchlichen, variierenden Aussagen des Beschuldigten alleine kann jedenfalls nicht abgestellt werden. W.________ machte zum Vorfall ausserhalb der AA.________(Lokal) keine Anga-