Aufgrund der glaubhaften Aussagen von X.________ hierzu ist für die Kammer erstellt, dass X.________ sich einmal im Schwitzkasten befand. Davon spricht einerseits die von ihm erwähnte Atemnot und andererseits seine Aussage, wonach er sich nach dem Vorfall im Korridor an einem Gitter habe festhalten müssen. Zudem gab er offenbar gegenüber den ihn betreuenden Leuten – mithin der Leiterin der AA.________(Lokal) – an, er sei in den Schwitzkasten genommen worden und habe deswegen Atemnot (vgl. pag. 203 f.). Gestützt auf die detaillierten, konstanten und glaubhaften Aussagen von X.________ und gestützt auf die Aussagen von AC.