42 gen. Wie aus dem vorliegenden Untersuchungsbericht der Notfallpraxis hervorgeht, erlitt er dabei eine grössere, innenseitige Schwellung an der Nase. Gemäss nachvollziehbaren Aussagen von Y.________ ist weiter davon auszugehen, dass dieser den Beschuldigten daraufhin festhielt, indem er ihn seitlich mit einem Arm am Körper packte und mit der anderen Hand versuchte, diesen zu blockieren. Gestützt auf die glaubhaften und übereinstimmenden Aussagen von X.________ und von Y.________ ist weiter davon auszugehen, dass W.____