Dieser gab nämlich an, nachdem sie alle von der Security bei einer Seitentür hinausgeworfen worden seien, sei er etwas zur Seite gegangen und habe die Polizei gerufen. Als er in Richtung Haupteingang gegangen sei, habe er gesehen, dass es beim Eingangsbereich zum Gelände erneut eine Schlägerei gegeben habe (pag. 252 Z. 28 ff.). An dieser gewalttätigen Auseinandersetzung waren gemäss den glaubhaften Aussagen von X.________ und Y.________ X.________, der Beschuldigte, W.________ und letztlich auch Y.________ beteiligt. Auch der Beschuldigte nannte in seiner Einvernahme vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung X.________, W.________ und Y.________ als Teilnehmer der Auseinandersetzung.