, Y.________, AC.________ und AE.________ kam es vor der AA.________(Lokal) zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung. Der Zeuge AF.________ sprach zwar von einem Handgemenge, jedoch zeigen die bereits erwähnten Aussagen, dass es mehr als nur ein Handgemenge war. Ob dies zeitlich nahtlos war, lässt sich nicht klar eruieren. Der Vorfall ausserhalb der AA.________(Lokal) muss jedoch zeitlich nahe zur Auseinandersetzung im Innern der AA.________(Lokal) gelegen haben, was aus den Aussagen von AE.________ hervorgeht. Dieser gab nämlich an, nachdem sie alle von der Security bei einer Seitentür hinausgeworfen worden seien, sei er etwas zur Seite gegangen und habe die Polizei gerufen.