_ hat nach Ansicht der Kammer als erstellt zu gelten, dass es auch im Innern der AA.________(Lokal) zu einer Schlägerei kam, an welcher der Beschuldigte, W.________ und höchst wahrscheinlich auch X.________ beteiligt waren. Dabei handelte es sich vermutlich nicht um einen einseitigen Angriff, sondern um eine gegenseitige Auseinandersetzung, andernfalls AG.________, AE.________ und AF.________ nicht von einer Prügelei bzw. Schlägerei gesprochen hätten. Weiter wurden alle Beteiligten von der Security aus der AA.________(Lokal) hinausbefördert, was sich den Aussagen von W.________, AE.________, AF.________ und AG.________ entnehmen lässt.