Dass der Beschuldigte bei dieser Auseinandersetzung erst dazukam, als er Y.________ an der Kapuze weggezogen hatte, überzeugt mit Blick auf diverse Aussagen anderer Teilnehmer ferner ebenfalls nur wenig. Schliesslich ist festzuhalten, dass gemäss Anzeigerapport vom 12. Dezember 2018 der Sicherheitsdienst der AA.________(Lokal) den Beschuldigten und dessen Gruppe gegenüber der intervenierenden Polizei als Störer und als Auslöser aller Aggressionen an diesem Abend bezeichnet hatte.