In der polizeilichen Einvernahme vom 14. November 2018 machte der Beschuldigte kaum noch detaillierte Angaben zu seinem Tatbeitrag beim Vorfall ausserhalb der AA.________(Lokal). Er gab an, dort «nicht direkt beteiligt» gewesen zu sein. Er sei zwar auch dort gewesen, habe aber «nicht mehr so richtig mitgemacht» (pag. 228 Z. 106 ff.). In seiner staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 26. Oktober 2020 erklärte er neu, er habe einen Typen weggezogen, deshalb sei er schon «ein wenig dabei gewesen». Mehr habe er aber nicht gemacht (pag. 237 Z. 70 f.). Der Beschuldigte wollte aber alles nicht richtig gesehen haben, da alles so schnell gegangen sei. Er habe X._____