___ beim vom Beschuldigten geschilderten Tatverlauf kaputtgegangen sein soll. Folgt man seinen Aussagen, so versuchte er sich lediglich loszureissen, als sein Kopf eingeklemmt gewesen war. Weiter schlug er mit dem Ellbogen nach hinten gegen Y.________. Dass dabei die Kapuze der Jacke von Y.________ kaputtging, ist indes wenig wahrscheinlich. Wenig glaubhaft ist sodann, wenn der Beschuldigte einerseits angibt, er sei ohne Grund zu einem Security hingerannt bzw. dass er nicht gesehen haben will, ob W.________ sich an der Schlägerei beteiligt hatte, obwohl er – zumindest gemäss zweiter Version – zu diesem hingerannt war.