__] gekommen, habe ihn von hinten gepackt, habe seinen Kopf zwischen den Arm und die Rippen geklemmt und habe ihn nach hinten ziehen wollen. Da er sich gewehrt habe und sich habe losreissen wollen, habe Y.________ ihn gegen den Kopf geschlagen. Er selber habe daraufhin mit dem Ellbogen nach hinten gegen Y.________ geschlagen, damit dieser ihn loslasse. Plötzlich hätten beide losgelassen und die Schlägerei sei beendet gewesen (pag. 284 Z. 33 ff.). Erst auf Vorhalt der Aussagen von Y.________ erklärte der Beschuldigte, dass es dann wohl nicht der Security gewesen sei, zu dem er hinge-