Mit Blick auf die Aussagen der anderen Befragten, wonach alle von der Security rausgeworfen worden seien, erweisen sich diese Aussagen des Beschuldigten als nur wenig nachvollziehbar. Zum Vorfall ausserhalb der AA.________(Lokal) konnte sich der Beschuldigte in seiner Einvernahme vom 23. April 2018 nur noch daran erinnern, dass er zu «jemandem hingerannt» sei, «wahrscheinlich zum Security». Danach sei ein grosser, blonder Typ [gemeint wohl Y.________] gekommen, habe ihn von hinten gepackt, habe seinen Kopf zwischen den Arm und die Rippen geklemmt und habe ihn nach hinten ziehen wollen.